Jagdzeiten Thüringen 2026/2027

· 57 Wildarten · Quelle amtlich

In Thüringen gelten für 57 Wildarten eigene Jagd- und Schonzeiten — 40 davon mit mindestens einem offenen Fenster, 17 ganzjährig geschont. Grundlage dieser Tabelle ist Thüringer Jagdzeitenverordnung (ThürJZVO) vom 08.06.1999, §§ 1 u. 2; Fundstelle, Rang der Quelle und Abrufdatum stehen weiter unten.

Ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die amtliche Verordnung des jeweiligen Landes in ihrer geltenden Fassung. Jagdzeiten ändern sich, und einzelne Kreise können abweichende Anordnungen treffen. Prüfe im Zweifel bei deiner unteren Jagdbehörde nach.

Jagdzeiten je Wildart in Thüringen
Wildart Jagdzeit Jetzt
Rothirsch (2-jährig und älter)
1-jährige Hirsche stehen beim Schmaltier-Eintrag (16.06.–15.01.)
01.08.–15.01.
Rotwild – Alttiere u. Kälber 01.08.–15.01.
Rotwild – Schmaltiere u. Schmalspießer (1-jährige Hirsche) 16.06.–15.01.
Damwild (alle Klassen) 01.09.–15.01.
Sikawild – Kälber
Annahme: n. Bundesrecht, da § 2 ThürJZVO nur Damwild nennt
01.09.–28.02.
Sikawild – Schmalspießer
Annahme: n. Bundesrecht, da § 2 ThürJZVO nur Damwild nennt
01.07.–28.02.
Sikawild – Schmaltiere
Annahme: n. Bundesrecht, da § 2 ThürJZVO nur Damwild nennt
01.07.–31.01.
Sikawild – Hirsche u. Alttiere
Annahme: n. Bundesrecht, da § 2 ThürJZVO nur Damwild nennt
01.09.–31.01.
Muffelwidder
Verlängerte Jagdzeit bis 31.03. (Landesabweichung)
01.08.–31.03.
Muffelwild – Schafe, Schmalschafe, Lämmer 01.08.–15.01.
Rehbock
Bei Gesellschaftsjagden zusätzlich 16.10.–15.01.
01.05.–15.10.
Schmalreh 01.05.–15.01.
Ricke 01.09.–15.01.
Rehkitz 01.09.–15.01.
Schwarzwild (Keiler, Überläufer, Frischlinge)
Ganzjährig; führende Bachen: Elterntierschutz § 22 Abs. 4 BJagdG
01.01.–31.12.
Bache (2-jährig und älter) 01.07.–31.01.
Feldhase 01.10.–31.12.
Wildkaninchen
Ganzjährig nach Bundes-JagdzeitV
01.01.–31.12.
Fuchs
Ganzjährig nach Bundes-JagdzeitV; Elterntierschutz beachten
01.01.–31.12.
Dachs 01.08.–15.01.
Steinmarder
Bundes-JagdzeitV (keine Landesabweichung)
16.10.–28.02.
Baummarder
Keine Jagdzeit festgesetzt – ganzjährig geschont
ganzjährig geschont
Iltis 01.09.–28.02.
Hermelin 01.09.–28.02.
Mauswiesel
Keine Jagdzeit festgesetzt – ganzjährig geschont
ganzjährig geschont
Waschbär
Keine Schonzeit (§ 1 ThürJZVO); Elterntierschutz beachten
01.01.–31.12.
Marderhund
Keine Schonzeit (§ 1 ThürJZVO)
01.01.–31.12.
Mink
Keine Schonzeit (§ 1 ThürJZVO)
01.01.–31.12.
Nutria (Sumpfbiber)
Keine Schonzeit (§ 1 ThürJZVO)
01.01.–31.12.
Nilgans
Keine Schonzeit (§ 1 ThürJZVO); invasive Art
01.01.–31.12.
Fasan
Nur Hähne; Fasanenhennen ganzjährig geschont
01.10.–31.12.
Rebhuhn 01.10.–30.11.
Ringeltaube
Bundes-JagdzeitV (keine Landesabweichung)
01.11.–20.02.
Türkentaube
Bundes-JagdzeitV (keine Landesabweichung)
01.11.–20.02.
Stockente
Bundes-JagdzeitV; alle übrigen Entenarten ganzjährig geschont
01.09.–15.01.
Krickente
Keine Jagdzeit festgesetzt (§ 2 Nr. 2 ThürJZVO)
ganzjährig geschont
Pfeifente
Keine Jagdzeit festgesetzt (§ 2 Nr. 2 ThürJZVO)
ganzjährig geschont
Reiherente
Keine Jagdzeit festgesetzt (§ 2 Nr. 2 ThürJZVO)
ganzjährig geschont
Tafelente
Keine Jagdzeit festgesetzt (§ 2 Nr. 2 ThürJZVO)
ganzjährig geschont
Spieß-, Berg-, Samt- u. Trauerenten
Keine Jagdzeit festgesetzt (§ 2 Nr. 2 ThürJZVO)
ganzjährig geschont
Graugans
Keine Jagdzeit festgesetzt (§ 2 Nr. 2 ThürJZVO)
ganzjährig geschont
Ringelgans
Keine Jagdzeit festgesetzt (§ 2 Nr. 2 ThürJZVO)
ganzjährig geschont
Kanadagans
Keine Jagdzeit – ganzjährig geschont
ganzjährig geschont
Blässgans 01.11.–15.01.
Saatgans 01.11.–15.01.
Höckerschwan
Keine Jagdzeit – ganzjährig geschont
ganzjährig geschont
Blässhuhn
Bundes-JagdzeitV (keine Landesabweichung)
11.09.–20.02.
Waldschnepfe
Bundes-JagdzeitV (keine Landesabweichung)
16.10.–15.01.
Lachmöwe
Sturm-, Silber-, Mantel- und Heringsmöwe ganzjährig geschont
01.10.–10.02.
Silbermöwe
Keine Jagdzeit – ganzjährig geschont
ganzjährig geschont
Wildtruthuhn
Keine Jagdzeit – ganzjährig geschont
ganzjährig geschont
Elster
Verkauf erlegter Tiere untersagt
01.08.–15.02.
Rabenkrähe
Verkauf erlegter Tiere untersagt
01.08.–15.02.
Graureiher
Weder in der ThürJZVO noch in der Bundes-JagdzeitV mit Jagdzeit — Abschuss nur mit artenschutzrechtlicher Ausnahme
ganzjährig geschont
Elchwild
Keine Jagdzeit – ganzjährig geschont
ganzjährig geschont
Luchs
Keine Jagdzeit – ganzjährig geschont
ganzjährig geschont
Wildkatze
Keine Jagdzeit – ganzjährig geschont
ganzjährig geschont

Die Spalte „Jetzt“ wird in deinem Browser berechnet und zeigt, welche Wildart am heutigen Tag ein offenes Fenster hat. Ohne JavaScript bleibt sie leer — die Zeiträume stehen unabhängig davon in der Tabelle.

Was am Datensatz für Thüringen auffällt

Ganzjährig geschont

17 Arten im Datensatz für Thüringen tragen kein offenes Fenster und sind damit ganzjährig geschont: Baummarder, Mauswiesel, Krickente, Pfeifente, Reiherente, Tafelente, Spieß-, Berg-, Samt- u. Trauerenten, Graugans, Ringelgans, Kanadagans, Höckerschwan, Silbermöwe, Wildtruthuhn, Graureiher, Elchwild, Luchs, Wildkatze.

Einträge mit Zusatzhinweis

Diese Angaben stehen so in der zugrunde liegenden Vorschrift beziehungsweise der Übersicht der Behörde und sind beim Ansprechen wichtig:

Rothirsch (2-jährig und älter)
1-jährige Hirsche stehen beim Schmaltier-Eintrag (16.06.–15.01.)
Sikawild – Kälber
Annahme: n. Bundesrecht, da § 2 ThürJZVO nur Damwild nennt
Sikawild – Schmalspießer
Annahme: n. Bundesrecht, da § 2 ThürJZVO nur Damwild nennt
Sikawild – Schmaltiere
Annahme: n. Bundesrecht, da § 2 ThürJZVO nur Damwild nennt
Sikawild – Hirsche u. Alttiere
Annahme: n. Bundesrecht, da § 2 ThürJZVO nur Damwild nennt
Muffelwidder
Verlängerte Jagdzeit bis 31.03. (Landesabweichung)
Rehbock
Bei Gesellschaftsjagden zusätzlich 16.10.–15.01.
Schwarzwild (Keiler, Überläufer, Frischlinge)
Ganzjährig; führende Bachen: Elterntierschutz § 22 Abs. 4 BJagdG
Wildkaninchen
Ganzjährig nach Bundes-JagdzeitV
Fuchs
Ganzjährig nach Bundes-JagdzeitV; Elterntierschutz beachten
Steinmarder
Bundes-JagdzeitV (keine Landesabweichung)
Baummarder
Keine Jagdzeit festgesetzt – ganzjährig geschont
Mauswiesel
Keine Jagdzeit festgesetzt – ganzjährig geschont
Waschbär
Keine Schonzeit (§ 1 ThürJZVO); Elterntierschutz beachten
Marderhund
Keine Schonzeit (§ 1 ThürJZVO)
Mink
Keine Schonzeit (§ 1 ThürJZVO)
Nutria (Sumpfbiber)
Keine Schonzeit (§ 1 ThürJZVO)
Nilgans
Keine Schonzeit (§ 1 ThürJZVO); invasive Art
Fasan
Nur Hähne; Fasanenhennen ganzjährig geschont
Ringeltaube
Bundes-JagdzeitV (keine Landesabweichung)
Türkentaube
Bundes-JagdzeitV (keine Landesabweichung)
Stockente
Bundes-JagdzeitV; alle übrigen Entenarten ganzjährig geschont
Krickente
Keine Jagdzeit festgesetzt (§ 2 Nr. 2 ThürJZVO)
Pfeifente
Keine Jagdzeit festgesetzt (§ 2 Nr. 2 ThürJZVO)
Reiherente
Keine Jagdzeit festgesetzt (§ 2 Nr. 2 ThürJZVO)
Tafelente
Keine Jagdzeit festgesetzt (§ 2 Nr. 2 ThürJZVO)
Spieß-, Berg-, Samt- u. Trauerenten
Keine Jagdzeit festgesetzt (§ 2 Nr. 2 ThürJZVO)
Graugans
Keine Jagdzeit festgesetzt (§ 2 Nr. 2 ThürJZVO)
Ringelgans
Keine Jagdzeit festgesetzt (§ 2 Nr. 2 ThürJZVO)
Kanadagans
Keine Jagdzeit – ganzjährig geschont
Höckerschwan
Keine Jagdzeit – ganzjährig geschont
Blässhuhn
Bundes-JagdzeitV (keine Landesabweichung)
Waldschnepfe
Bundes-JagdzeitV (keine Landesabweichung)
Lachmöwe
Sturm-, Silber-, Mantel- und Heringsmöwe ganzjährig geschont
Silbermöwe
Keine Jagdzeit – ganzjährig geschont
Wildtruthuhn
Keine Jagdzeit – ganzjährig geschont
Elster
Verkauf erlegter Tiere untersagt
Rabenkrähe
Verkauf erlegter Tiere untersagt
Graureiher
Weder in der ThürJZVO noch in der Bundes-JagdzeitV mit Jagdzeit — Abschuss nur mit artenschutzrechtlicher Ausnahme
Elchwild
Keine Jagdzeit – ganzjährig geschont
Luchs
Keine Jagdzeit – ganzjährig geschont
Wildkatze
Keine Jagdzeit – ganzjährig geschont

Häufige Fragen

Wo stehen die Jagdzeiten für Thüringen amtlich?

In Thüringer Jagdzeitenverordnung (ThürJZVO) vom 08.06.1999, §§ 1 u. 2. Die Fundstelle steht im Quellenkasten auf dieser Seite; verbindlich ist immer der Verordnungstext in seiner geltenden Fassung.

Wie aktuell ist diese Tabelle?

Der Datensatz wurde zuletzt am 04.08.2026 gepflegt. Wir führen zu jedem Bundesland das Dokument mit, gegen das geprüft wurde, samt Abrufdatum.

Gilt in der Schonzeit ein absolutes Jagdverbot?

In der Schonzeit darf die betreffende Wildart nicht bejagt werden. Davon unberührt bleiben behördliche Ausnahmegenehmigungen sowie der Umgang mit krankem oder verunfalltem Wild — das regelt das jeweilige Landesrecht.

Warum unterscheiden sich die Jagdzeiten zwischen den Bundesländern?

Das Bundesrecht setzt mit der Jagdzeitenverordnung einen Rahmen, die Länder dürfen davon abweichen. Deshalb gilt für dieselbe Wildart je nach Land ein anderes Fenster — und deshalb gibt es hier eine Seite je Bundesland.

Jagdzeiten immer dabei

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