Jagdzeiten Mecklenburg-Vorpommern 2026/2027

· 57 Wildarten · Quelle amtlich

In Mecklenburg-Vorpommern gelten für 57 Wildarten eigene Jagd- und Schonzeiten — 51 davon mit mindestens einem offenen Fenster, 6 ganzjährig geschont. Grundlage dieser Tabelle ist Jagdzeitenverordnung M-V (JagdZVO M-V) vom 14.11.2008, §§ 1–3; Fundstelle, Rang der Quelle und Abrufdatum stehen weiter unten.

Ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die amtliche Verordnung des jeweiligen Landes in ihrer geltenden Fassung. Jagdzeiten ändern sich, und einzelne Kreise können abweichende Anordnungen treffen. Prüfe im Zweifel bei deiner unteren Jagdbehörde nach.

Jagdzeiten je Wildart in Mecklenburg-Vorpommern
Wildart Jagdzeit Jetzt
Rotwild: Schmalspießer und Schmaltier 16.04.–31.01.
Rotwild: Hirsch und Alttier 01.08.–31.01.
Rotwild: Kalb 01.08.–31.01.
Damwild: Schmalspießer und Schmaltier 16.04.–31.01.
Damwild: Hirsch, Alttier und Kalb 01.09.–31.01.
Sikawild: Kalb
Bundesrecht
01.09.–28.02.
Sikawild: Schmalspießer
Bundesrecht
01.07.–28.02.
Sikawild: Schmaltier
Bundesrecht
01.07.–31.01.
Sikawild: Hirsch und Alttier
Bundesrecht
01.09.–31.01.
Rehbock 16.04.–31.01.
Schmalreh 16.04.–31.01.
Ricke 01.09.–31.01.
Kitz 01.09.–31.01.
Muffelwild: Jährling und Schmalschaf 16.04.–31.01.
Muffelwild: Widder, Schaf, Lamm 01.08.–31.01.
Schwarzwild
Elterntierschutz: Bachen mit gestreiften Frischlingen gelten als führend (§1 Abs. 2 JagdZVO)
01.01.–31.12.
Feldhase
Bundesrecht
01.10.–15.01.
Wildkaninchen
Bundesrecht; Elterntierschutz
01.01.–31.12.
Fuchs
Elterntierschutz §22(4) BJagdG
01.01.–31.12.
Dachs
Landesregelung: ganzjährig; Elterntierschutz
01.01.–31.12.
Steinmarder
Landesregelung: ganzjährig; Elterntierschutz
01.01.–31.12.
Baummarder
Bundesrecht
16.10.–28.02.
Iltis
Bundesrecht
01.08.–28.02.
Hermelin
Landesregelung (abweichend vom Bund)
16.10.–28.02.
Mauswiesel
Jagdzeit aufgehoben, ganzjährig geschont
ganzjährig geschont
Waschbär
Invasive Art; Elterntierschutz
01.01.–31.12.
Marderhund
Invasive Art; Elterntierschutz
01.01.–31.12.
Mink
Invasive Art; Elterntierschutz
01.01.–31.12.
Nutria
Invasive Art; Elterntierschutz
01.01.–31.12.
Rebhuhn
Jagdzeit aufgehoben, ganzjährig geschont
ganzjährig geschont
Fasan
Bundesrecht; Bejagungsverbot 1 Jahr nach Aussetzen
01.10.–15.01.
Wildtruthahn
Bundesrecht
15.03.–15.05. · 01.10.–15.01.
Wildtruthenne
Bundesrecht
01.10.–15.01.
Ringeltaube
Bundesrecht
01.11.–20.02.
Türkentaube
Bundesrecht
01.11.–20.02.
Höckerschwan
Bundesrecht
01.11.–20.02.
Graugans
Zusätzlich 15.09.–31.10. Schadensabwehr auf neu bestellten Kulturen inkl. 100-m-Abstand
01.08.–31.08. · 01.11.–15.01.
Blässgans
Zusätzlich 15.09.–31.10. Schadensabwehr auf Kulturen; Gänsejagdverbot an Gewässern der Anlage (400 m)
01.11.–15.01.
Kanadagans
Zusätzlich 15.09.–31.10. Schadensabwehr auf Kulturen
01.11.–15.01.
Saatgans
Jagdzeit aufgehoben (§ 2 JagdZVO M-V); ausgenommen Wildschadensverhütung 15.09.–31.10. auf neu bestellten Kulturen (§ 1 Abs. 4)
ganzjährig geschont
Ringelgans
Jagdzeit aufgehoben
ganzjährig geschont
Nilgans 01.08.–15.01.
Stockente 01.09.–15.01.
Krickente
Bundesrecht; gleiche Zeit für die Spießente (kein eigenes Kachel-Symbol)
01.10.–15.01.
Pfeifente
Bundesrecht
01.10.–15.01.
Tafelente
Bundesrecht
01.10.–15.01.
Reiherente
Jagdzeit aufgehoben (§ 2 JagdZVO M-V), ganzjährig geschont
ganzjährig geschont
Berg-, Samt- u. Trauerenten
Jagdzeit aufgehoben (§ 2 JagdZVO M-V), ganzjährig geschont
ganzjährig geschont
Waldschnepfe
Landesregelung (verkürzt gegenüber Bund)
16.10.–31.12.
Blässhuhn
Bundesrecht
11.09.–20.02.
Silbermöwe
Gilt auch für Sturm-, Mantel-, Heringsmöwe (Bundesrecht)
01.10.–10.02.
Lachmöwe
Bundesrecht
01.10.–10.02.
Nebel-/Rabenkrähe 01.08.–20.02.
Elster 01.08.–20.02.
Nandu (Hahn/Henne ab 2 Jahren)
Nur mit Büchsenpatronen ab Kaliber 6,5 mm und 2000 J auf 100 m (§ 3 Abs. 4 JagdZVO)
01.11.–31.03.
Nandu (Küken/Jährling)
Ganzjährig; Munitionsauflage wie beim Altvogel
01.01.–31.12.
Kormoran
Keine Jagdzeit — Abschuss nur als artenschutzrechtliche Ausnahme nach der Kormoran-Landesverordnung M-V mit deren Auflagen
01.08.–31.03.

Die Spalte „Jetzt“ wird in deinem Browser berechnet und zeigt, welche Wildart am heutigen Tag ein offenes Fenster hat. Ohne JavaScript bleibt sie leer — die Zeiträume stehen unabhängig davon in der Tabelle.

Was am Datensatz für Mecklenburg-Vorpommern auffällt

Ganzjährig geschont

6 Arten im Datensatz für Mecklenburg-Vorpommern tragen kein offenes Fenster und sind damit ganzjährig geschont: Mauswiesel, Rebhuhn, Saatgans, Ringelgans, Reiherente, Berg-, Samt- u. Trauerenten.

Arten mit getrennten Zeiträumen

Für 2 Arten ist die Jagdzeit nicht durchgehend, sondern in mehrere Fenster geteilt: Wildtruthahn (15.03.–15.05. · 01.10.–15.01.); Graugans (01.08.–31.08. · 01.11.–15.01.).

Einträge mit Zusatzhinweis

Diese Angaben stehen so in der zugrunde liegenden Vorschrift beziehungsweise der Übersicht der Behörde und sind beim Ansprechen wichtig:

Sikawild: Kalb
Bundesrecht
Sikawild: Schmalspießer
Bundesrecht
Sikawild: Schmaltier
Bundesrecht
Sikawild: Hirsch und Alttier
Bundesrecht
Schwarzwild
Elterntierschutz: Bachen mit gestreiften Frischlingen gelten als führend (§1 Abs. 2 JagdZVO)
Feldhase
Bundesrecht
Wildkaninchen
Bundesrecht; Elterntierschutz
Fuchs
Elterntierschutz §22(4) BJagdG
Dachs
Landesregelung: ganzjährig; Elterntierschutz
Steinmarder
Landesregelung: ganzjährig; Elterntierschutz
Baummarder
Bundesrecht
Iltis
Bundesrecht
Hermelin
Landesregelung (abweichend vom Bund)
Mauswiesel
Jagdzeit aufgehoben, ganzjährig geschont
Waschbär
Invasive Art; Elterntierschutz
Marderhund
Invasive Art; Elterntierschutz
Mink
Invasive Art; Elterntierschutz
Nutria
Invasive Art; Elterntierschutz
Rebhuhn
Jagdzeit aufgehoben, ganzjährig geschont
Fasan
Bundesrecht; Bejagungsverbot 1 Jahr nach Aussetzen
Wildtruthahn
Bundesrecht
Wildtruthenne
Bundesrecht
Ringeltaube
Bundesrecht
Türkentaube
Bundesrecht
Höckerschwan
Bundesrecht
Graugans
Zusätzlich 15.09.–31.10. Schadensabwehr auf neu bestellten Kulturen inkl. 100-m-Abstand
Blässgans
Zusätzlich 15.09.–31.10. Schadensabwehr auf Kulturen; Gänsejagdverbot an Gewässern der Anlage (400 m)
Kanadagans
Zusätzlich 15.09.–31.10. Schadensabwehr auf Kulturen
Saatgans
Jagdzeit aufgehoben (§ 2 JagdZVO M-V); ausgenommen Wildschadensverhütung 15.09.–31.10. auf neu bestellten Kulturen (§ 1 Abs. 4)
Ringelgans
Jagdzeit aufgehoben
Krickente
Bundesrecht; gleiche Zeit für die Spießente (kein eigenes Kachel-Symbol)
Pfeifente
Bundesrecht
Tafelente
Bundesrecht
Reiherente
Jagdzeit aufgehoben (§ 2 JagdZVO M-V), ganzjährig geschont
Berg-, Samt- u. Trauerenten
Jagdzeit aufgehoben (§ 2 JagdZVO M-V), ganzjährig geschont
Waldschnepfe
Landesregelung (verkürzt gegenüber Bund)
Blässhuhn
Bundesrecht
Silbermöwe
Gilt auch für Sturm-, Mantel-, Heringsmöwe (Bundesrecht)
Lachmöwe
Bundesrecht
Nandu (Hahn/Henne ab 2 Jahren)
Nur mit Büchsenpatronen ab Kaliber 6,5 mm und 2000 J auf 100 m (§ 3 Abs. 4 JagdZVO)
Nandu (Küken/Jährling)
Ganzjährig; Munitionsauflage wie beim Altvogel
Kormoran
Keine Jagdzeit — Abschuss nur als artenschutzrechtliche Ausnahme nach der Kormoran-Landesverordnung M-V mit deren Auflagen

Häufige Fragen

Wo stehen die Jagdzeiten für Mecklenburg-Vorpommern amtlich?

In Jagdzeitenverordnung M-V (JagdZVO M-V) vom 14.11.2008, §§ 1–3. Die Fundstelle steht im Quellenkasten auf dieser Seite; verbindlich ist immer der Verordnungstext in seiner geltenden Fassung.

Wie aktuell ist diese Tabelle?

Der Datensatz wurde zuletzt am 04.08.2026 gepflegt. Wir führen zu jedem Bundesland das Dokument mit, gegen das geprüft wurde, samt Abrufdatum.

Gilt in der Schonzeit ein absolutes Jagdverbot?

In der Schonzeit darf die betreffende Wildart nicht bejagt werden. Davon unberührt bleiben behördliche Ausnahmegenehmigungen sowie der Umgang mit krankem oder verunfalltem Wild — das regelt das jeweilige Landesrecht.

Warum unterscheiden sich die Jagdzeiten zwischen den Bundesländern?

Das Bundesrecht setzt mit der Jagdzeitenverordnung einen Rahmen, die Länder dürfen davon abweichen. Deshalb gilt für dieselbe Wildart je nach Land ein anderes Fenster — und deshalb gibt es hier eine Seite je Bundesland.

Jagdzeiten immer dabei

In HUNTRA hängen die Jagdzeiten an deinem Revier: Die App kennt das Bundesland und zeigt beim Eintrag, ob die Wildart gerade Jagdzeit hat — zusammen mit Büchsenlicht und der Nachtzeit nach Bundesjagdgesetz. Mehr dazu auf der Seite Jagdwetter.