Jagdzeiten Brandenburg 2026/2027

· 56 Wildarten · Quelle amtlich

In Brandenburg gelten für 56 Wildarten eigene Jagd- und Schonzeiten — 41 davon mit mindestens einem offenen Fenster, 15 ganzjährig geschont. Grundlage dieser Tabelle ist Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg (BbgJagdDV); Fundstelle, Rang der Quelle und Abrufdatum stehen weiter unten.

Ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die amtliche Verordnung des jeweiligen Landes in ihrer geltenden Fassung. Jagdzeiten ändern sich, und einzelne Kreise können abweichende Anordnungen treffen. Prüfe im Zweifel bei deiner unteren Jagdbehörde nach.

Jagdzeiten je Wildart in Brandenburg
Wildart Jagdzeit Jetzt
Rotwild: Hirsch
Jagdzeitende seit 24.03.2026: 15.01. (zuvor 31.01.)
01.08.–15.01.
Rotwild: Alttier und Kalb 01.08.–15.01.
Rotwild: Schmalspießer und Schmaltier
Sommerschonzeit (Juni/Juli) seit 24.03.2026 entfallen
16.04.–15.01.
Damwild: Hirsch 01.08.–15.01.
Damwild: Alttier und Kalb 01.08.–15.01.
Damwild: Schmalspießer und Schmaltier
Sommerschonzeit seit 24.03.2026 entfallen
16.04.–15.01.
Sikawild: Kalb
n. Bundesrecht
01.09.–28.02.
Sikawild: Schmalspießer
n. Bundesrecht
01.07.–28.02.
Sikawild: Schmaltier
n. Bundesrecht
01.07.–31.01.
Sikawild: Hirsch und Alttier
n. Bundesrecht
01.09.–31.01.
Rehbock
Seit 24.03.2026 durchgehend; zuvor 16.04.–31.05. und 01.08.–31.01.
16.04.–15.01.
Schmalreh 16.04.–15.01.
Ricke
Seit 24.03.2026: 01.09.–15.01. (zuvor 01.08.–31.01.)
01.09.–15.01.
Kitz 01.09.–15.01.
Muffelwild
Seit 24.03.2026 ganzjährig geschont
ganzjährig geschont
Schwarzwild
Elterntierschutz §22(4) BJagdG; Bache mit gestreiften Frischlingen gilt als führend
01.01.–31.12.
Feldhase
Bundesrecht — § 5 BbgJagdDV führt den Feldhasen nicht
01.10.–15.01.
Wildkaninchen
Bundesrecht; Elterntierschutz beachten
01.01.–31.12.
Fuchs
Ganzjährig n. Bundesrecht (§ 1 Abs. 2 JagdzeitV) — § 5 BbgJagdDV führt den Fuchs nicht; Elterntierschutz
01.01.–31.12.
Dachs 01.08.–31.01.
Steinmarder
Seit 24.03.2026 bis 28.02. verlängert
01.09.–28.02.
Baummarder
Seit 24.03.2026 Jagdzeit; zuvor ganzjährig geschont
01.09.–28.02.
Iltis
Ganzjährig geschont (§5 Abs. 3 BbgJagdDV)
ganzjährig geschont
Hermelin
Ganzjährig geschont
ganzjährig geschont
Mauswiesel
Ganzjährig geschont
ganzjährig geschont
Waschbär
Invasive Art; Elterntierschutz §22(4) BJagdG
01.01.–31.12.
Marderhund
Invasive Art; Elterntierschutz §22(4) BJagdG
01.01.–31.12.
Mink
Elterntierschutz §22(4) BJagdG
01.01.–31.12.
Nutria
Unterliegt in BB nicht dem Jagdrecht; Bekämpfung per Erlass über Wasserwirtschaft
ganzjährig geschont
Wolf
Seit 24.03.2026 dem Jagdrecht unterstellt, ganzjährig geschont
ganzjährig geschont
Wolfshybrid
Erlegung nur nach Maßgabe der BbgWolfV
01.01.–31.12.
Rebhuhn
Ganzjährig geschont; Bejagungsverbot im Aussetzungsjahr
ganzjährig geschont
Fasan
Bundesrecht; kein Abschuss im Aussetzungsjahr im selben Jagdbezirk (§ 5 Abs. 4)
01.10.–15.01.
Wildtruthahn
Bundesrecht
15.03.–15.05. · 01.10.–15.01.
Wildtruthenne
Bundesrecht
01.10.–15.01.
Ringeltaube 01.09.–31.01.
Türkentaube
Bundesrecht (BJagdzeitV)
01.11.–20.02.
Stockente
Andere Entenarten ganzjährig geschont; kein Abschuss im Aussetzungsjahr
01.09.–31.01.
Krickente
Ganzjährig geschont (§ 5 Abs. 3 BbgJagdDV)
ganzjährig geschont
Pfeifente
Ganzjährig geschont (§ 5 Abs. 3 BbgJagdDV)
ganzjährig geschont
Reiherente
Ganzjährig geschont (§ 5 Abs. 3 BbgJagdDV)
ganzjährig geschont
Tafelente
Ganzjährig geschont (§ 5 Abs. 3 BbgJagdDV)
ganzjährig geschont
Spieß-, Berg-, Samt- u. Trauerenten
Ganzjährig geschont (§ 5 Abs. 3 BbgJagdDV)
ganzjährig geschont
Graugans
Teilzeiträume nur zur Schadensabwehr auf gefährdeten Ackerkulturen (§5 BbgJagdDV)
01.08.–31.01.
Kanadagans
Seit 24.03.2026 mit Graugans geregelt; Teilzeiträume nur Schadensabwehr
01.08.–31.01.
Nilgans
Seit 24.03.2026 ganzjährig (zuvor 01.09.–31.01.); Elterntierschutz
01.01.–31.12.
Blässgans
Seit 24.03.2026 ganzjährig geschont
ganzjährig geschont
Saatgans
Ganzjährig geschont, ausdrücklich einschließlich der Waldsaatgans
ganzjährig geschont
Ringelgans
Ganzjährig geschont (§ 5 Abs. 3 BbgJagdDV)
ganzjährig geschont
Höckerschwan
Bundesrecht (BJagdzeitV)
01.11.–20.02.
Blässhuhn
Bundesrecht (BJagdzeitV)
11.09.–20.02.
Waldschnepfe
Bundesrecht (BJagdzeitV)
16.10.–15.01.
Silbermöwe
Möwen seit 24.03.2026 mit Jagdzeit (Lach-, Sturm-, Silber-, Mantel-, Heringsmöwe)
01.09.–31.01.
Lachmöwe
Seit 24.03.2026
01.09.–31.01.
Raben-/Nebelkrähe
Dem Jagdrecht unterstellt per BbgJagdDV
01.09.–31.01.
Elster 01.09.–31.01.

Die Spalte „Jetzt“ wird in deinem Browser berechnet und zeigt, welche Wildart am heutigen Tag ein offenes Fenster hat. Ohne JavaScript bleibt sie leer — die Zeiträume stehen unabhängig davon in der Tabelle.

Was am Datensatz für Brandenburg auffällt

Ganzjährig geschont

15 Arten im Datensatz für Brandenburg tragen kein offenes Fenster und sind damit ganzjährig geschont: Muffelwild, Iltis, Hermelin, Mauswiesel, Nutria, Wolf, Rebhuhn, Krickente, Pfeifente, Reiherente, Tafelente, Spieß-, Berg-, Samt- u. Trauerenten, Blässgans, Saatgans, Ringelgans.

Arten mit getrennten Zeiträumen

Für 1 Art ist die Jagdzeit nicht durchgehend, sondern in mehrere Fenster geteilt: Wildtruthahn (15.03.–15.05. · 01.10.–15.01.).

Einträge mit Zusatzhinweis

Diese Angaben stehen so in der zugrunde liegenden Vorschrift beziehungsweise der Übersicht der Behörde und sind beim Ansprechen wichtig:

Rotwild: Hirsch
Jagdzeitende seit 24.03.2026: 15.01. (zuvor 31.01.)
Rotwild: Schmalspießer und Schmaltier
Sommerschonzeit (Juni/Juli) seit 24.03.2026 entfallen
Damwild: Schmalspießer und Schmaltier
Sommerschonzeit seit 24.03.2026 entfallen
Sikawild: Kalb
n. Bundesrecht
Sikawild: Schmalspießer
n. Bundesrecht
Sikawild: Schmaltier
n. Bundesrecht
Sikawild: Hirsch und Alttier
n. Bundesrecht
Rehbock
Seit 24.03.2026 durchgehend; zuvor 16.04.–31.05. und 01.08.–31.01.
Ricke
Seit 24.03.2026: 01.09.–15.01. (zuvor 01.08.–31.01.)
Muffelwild
Seit 24.03.2026 ganzjährig geschont
Schwarzwild
Elterntierschutz §22(4) BJagdG; Bache mit gestreiften Frischlingen gilt als führend
Feldhase
Bundesrecht — § 5 BbgJagdDV führt den Feldhasen nicht
Wildkaninchen
Bundesrecht; Elterntierschutz beachten
Fuchs
Ganzjährig n. Bundesrecht (§ 1 Abs. 2 JagdzeitV) — § 5 BbgJagdDV führt den Fuchs nicht; Elterntierschutz
Steinmarder
Seit 24.03.2026 bis 28.02. verlängert
Baummarder
Seit 24.03.2026 Jagdzeit; zuvor ganzjährig geschont
Iltis
Ganzjährig geschont (§5 Abs. 3 BbgJagdDV)
Hermelin
Ganzjährig geschont
Mauswiesel
Ganzjährig geschont
Waschbär
Invasive Art; Elterntierschutz §22(4) BJagdG
Marderhund
Invasive Art; Elterntierschutz §22(4) BJagdG
Mink
Elterntierschutz §22(4) BJagdG
Nutria
Unterliegt in BB nicht dem Jagdrecht; Bekämpfung per Erlass über Wasserwirtschaft
Wolf
Seit 24.03.2026 dem Jagdrecht unterstellt, ganzjährig geschont
Wolfshybrid
Erlegung nur nach Maßgabe der BbgWolfV
Rebhuhn
Ganzjährig geschont; Bejagungsverbot im Aussetzungsjahr
Fasan
Bundesrecht; kein Abschuss im Aussetzungsjahr im selben Jagdbezirk (§ 5 Abs. 4)
Wildtruthahn
Bundesrecht
Wildtruthenne
Bundesrecht
Türkentaube
Bundesrecht (BJagdzeitV)
Stockente
Andere Entenarten ganzjährig geschont; kein Abschuss im Aussetzungsjahr
Krickente
Ganzjährig geschont (§ 5 Abs. 3 BbgJagdDV)
Pfeifente
Ganzjährig geschont (§ 5 Abs. 3 BbgJagdDV)
Reiherente
Ganzjährig geschont (§ 5 Abs. 3 BbgJagdDV)
Tafelente
Ganzjährig geschont (§ 5 Abs. 3 BbgJagdDV)
Spieß-, Berg-, Samt- u. Trauerenten
Ganzjährig geschont (§ 5 Abs. 3 BbgJagdDV)
Graugans
Teilzeiträume nur zur Schadensabwehr auf gefährdeten Ackerkulturen (§5 BbgJagdDV)
Kanadagans
Seit 24.03.2026 mit Graugans geregelt; Teilzeiträume nur Schadensabwehr
Nilgans
Seit 24.03.2026 ganzjährig (zuvor 01.09.–31.01.); Elterntierschutz
Blässgans
Seit 24.03.2026 ganzjährig geschont
Saatgans
Ganzjährig geschont, ausdrücklich einschließlich der Waldsaatgans
Ringelgans
Ganzjährig geschont (§ 5 Abs. 3 BbgJagdDV)
Höckerschwan
Bundesrecht (BJagdzeitV)
Blässhuhn
Bundesrecht (BJagdzeitV)
Waldschnepfe
Bundesrecht (BJagdzeitV)
Silbermöwe
Möwen seit 24.03.2026 mit Jagdzeit (Lach-, Sturm-, Silber-, Mantel-, Heringsmöwe)
Lachmöwe
Seit 24.03.2026
Raben-/Nebelkrähe
Dem Jagdrecht unterstellt per BbgJagdDV

Häufige Fragen

Wo stehen die Jagdzeiten für Brandenburg amtlich?

In Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg (BbgJagdDV). Die Fundstelle steht im Quellenkasten auf dieser Seite; verbindlich ist immer der Verordnungstext in seiner geltenden Fassung.

Wie aktuell ist diese Tabelle?

Der Datensatz wurde zuletzt am 04.08.2026 gepflegt. Wir führen zu jedem Bundesland das Dokument mit, gegen das geprüft wurde, samt Abrufdatum.

Gilt in der Schonzeit ein absolutes Jagdverbot?

In der Schonzeit darf die betreffende Wildart nicht bejagt werden. Davon unberührt bleiben behördliche Ausnahmegenehmigungen sowie der Umgang mit krankem oder verunfalltem Wild — das regelt das jeweilige Landesrecht.

Warum unterscheiden sich die Jagdzeiten zwischen den Bundesländern?

Das Bundesrecht setzt mit der Jagdzeitenverordnung einen Rahmen, die Länder dürfen davon abweichen. Deshalb gilt für dieselbe Wildart je nach Land ein anderes Fenster — und deshalb gibt es hier eine Seite je Bundesland.

Jagdzeiten immer dabei

In HUNTRA hängen die Jagdzeiten an deinem Revier: Die App kennt das Bundesland und zeigt beim Eintrag, ob die Wildart gerade Jagdzeit hat — zusammen mit Büchsenlicht und der Nachtzeit nach Bundesjagdgesetz. Mehr dazu auf der Seite Jagdwetter.