Jagdzeiten Rheinland-Pfalz 2026/2027

· 47 Wildarten · Quelle amtlich

In Rheinland-Pfalz gelten für 47 Wildarten eigene Jagd- und Schonzeiten — 33 davon mit mindestens einem offenen Fenster, 14 ganzjährig geschont. Grundlage dieser Tabelle ist Landesjagdverordnung (LJVO) vom 25.07.2013, Teil 6 § 42; Fundstelle, Rang der Quelle und Abrufdatum stehen weiter unten.

Ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die amtliche Verordnung des jeweiligen Landes in ihrer geltenden Fassung. Jagdzeiten ändern sich, und einzelne Kreise können abweichende Anordnungen treffen. Prüfe im Zweifel bei deiner unteren Jagdbehörde nach.

Jagdzeiten je Wildart in Rheinland-Pfalz
Wildart Jagdzeit Jetzt
Rotwild (Kälber, Alttiere, Hirsche) 01.08.–31.01.
Rotwild (Schmaltiere, Schmalspießer) 01.05.–31.01.
Damwild (Kälber, Alttiere, Hirsche) 01.08.–31.01.
Damwild (Schmaltiere, Schmalspießer) 01.05.–31.01.
Sikawild
Ganzjährig jagdbar (alle Klassen); Elterntierschutz § 32 Abs. 4 LJG beachten
01.01.–31.12.
Muffelwild (Lämmer, Schafe, Widder) 01.08.–31.01.
Muffelwild (Schmalschafe, Jährlinge) 01.05.–31.01.
Rehbock 01.05.–31.01.
Schmalreh 01.05.–31.01.
Ricke 01.09.–31.01.
Rehkitz 01.09.–31.01.
Schwarzwild
Ganzjährig (alle Klassen); Elterntierschutz § 32 Abs. 4 LJG beachten
01.01.–31.12.
Feldhase 01.10.–31.12.
Wildkaninchen
Elterntierschutz § 32 Abs. 4 LJG gilt auch für Wild ohne Schonzeit
01.01.–31.12.
Fuchs (Altfüchse)
Jungfüchse zur Vermeidung von Tierseuchen/Schäden ganzjährig bejagbar
01.08.–28.02.
Dachs (Altdachse)
Jungdachse zur Vermeidung von Schäden in der Landwirtschaft bejagbar
01.08.–31.12.
Waschbär
Jungtiere ganzjährig (Artenschutz)
01.08.–28.02.
Marderhund
Jungtiere ganzjährig (Artenschutz)
01.08.–28.02.
Steinmarder 01.08.–28.02.
Baummarder 01.08.–28.02.
Hermelin 01.08.–28.02.
Iltis
§ 42 LJVO nennt den Iltis nicht — keine Jagdzeit in RLP
ganzjährig geschont
Mauswiesel
§ 42 LJVO nennt das Mauswiesel nicht — keine Jagdzeit in RLP
ganzjährig geschont
Rebhuhn
Nur in Jagdbezirken mit über 3,0 Revierpaaren/100 ha Offenland; Zählung anzeigepflichtig (§ 42 Abs. 6)
01.09.–31.10.
Fasan 01.10.–15.01.
Wildtruthuhn 01.10.–15.01.
Ringeltaube
Juvenile auf gefährdeten landwirtschaftlichen Kulturen ganzjährig
01.11.–20.02.
Türkentaube
Keine Jagdzeit – ganzjährig geschont
ganzjährig geschont
Höckerschwan
Keine Jagdzeit – ganzjährig geschont
ganzjährig geschont
Graugans
01.09.–31.10. auf gefährdeten Kulturen zur Schadensabwehr zulässig
01.08.–31.08. · 01.11.–15.01.
Kanadagans
01.09.–31.10. auf gefährdeten Kulturen zur Schadensabwehr zulässig
01.11.–15.01.
Nilgans
Juvenile außerhalb von Vogelschutzgebieten ganzjährig; 01.09.–31.10. Schadensabwehr
01.11.–15.01.
Blässgans
§ 42 LJVO nennt bei den Gänsen nur Grau-, Kanada- und Nilgans — keine Jagdzeit in RLP
ganzjährig geschont
Saatgans
§ 42 LJVO nennt bei den Gänsen nur Grau-, Kanada- und Nilgans — keine Jagdzeit in RLP
ganzjährig geschont
Ringelgans
§ 42 LJVO nennt bei den Gänsen nur Grau-, Kanada- und Nilgans — keine Jagdzeit in RLP
ganzjährig geschont
Stockente 01.09.–15.01.
Krickente
§ 42 LJVO nennt nur die Stockente — keine Jagdzeit in RLP
ganzjährig geschont
Pfeifente
§ 42 LJVO nennt nur die Stockente — keine Jagdzeit in RLP
ganzjährig geschont
Reiherente
§ 42 LJVO nennt nur die Stockente — keine Jagdzeit in RLP
ganzjährig geschont
Tafelente
§ 42 LJVO nennt nur die Stockente — keine Jagdzeit in RLP
ganzjährig geschont
Spieß-, Berg-, Samt- u. Trauerenten
§ 42 LJVO nennt nur die Stockente — keine Jagdzeit in RLP
ganzjährig geschont
Waldschnepfe 16.10.–15.01.
Blässhuhn 11.09.–15.01.
Lachmöwe
Keine Jagdzeit – Möwen ganzjährig geschont
ganzjährig geschont
Silbermöwe
Keine Jagdzeit – Möwen ganzjährig geschont
ganzjährig geschont
Rabenkrähe 01.08.–20.02.
Elster 01.08.–20.02.

Die Spalte „Jetzt“ wird in deinem Browser berechnet und zeigt, welche Wildart am heutigen Tag ein offenes Fenster hat. Ohne JavaScript bleibt sie leer — die Zeiträume stehen unabhängig davon in der Tabelle.

Was am Datensatz für Rheinland-Pfalz auffällt

Ganzjährig geschont

14 Arten im Datensatz für Rheinland-Pfalz tragen kein offenes Fenster und sind damit ganzjährig geschont: Iltis, Mauswiesel, Türkentaube, Höckerschwan, Blässgans, Saatgans, Ringelgans, Krickente, Pfeifente, Reiherente, Tafelente, Spieß-, Berg-, Samt- u. Trauerenten, Lachmöwe, Silbermöwe.

Arten mit getrennten Zeiträumen

Für 1 Art ist die Jagdzeit nicht durchgehend, sondern in mehrere Fenster geteilt: Graugans (01.08.–31.08. · 01.11.–15.01.).

Einträge mit Zusatzhinweis

Diese Angaben stehen so in der zugrunde liegenden Vorschrift beziehungsweise der Übersicht der Behörde und sind beim Ansprechen wichtig:

Sikawild
Ganzjährig jagdbar (alle Klassen); Elterntierschutz § 32 Abs. 4 LJG beachten
Schwarzwild
Ganzjährig (alle Klassen); Elterntierschutz § 32 Abs. 4 LJG beachten
Wildkaninchen
Elterntierschutz § 32 Abs. 4 LJG gilt auch für Wild ohne Schonzeit
Fuchs (Altfüchse)
Jungfüchse zur Vermeidung von Tierseuchen/Schäden ganzjährig bejagbar
Dachs (Altdachse)
Jungdachse zur Vermeidung von Schäden in der Landwirtschaft bejagbar
Waschbär
Jungtiere ganzjährig (Artenschutz)
Marderhund
Jungtiere ganzjährig (Artenschutz)
Iltis
§ 42 LJVO nennt den Iltis nicht — keine Jagdzeit in RLP
Mauswiesel
§ 42 LJVO nennt das Mauswiesel nicht — keine Jagdzeit in RLP
Rebhuhn
Nur in Jagdbezirken mit über 3,0 Revierpaaren/100 ha Offenland; Zählung anzeigepflichtig (§ 42 Abs. 6)
Ringeltaube
Juvenile auf gefährdeten landwirtschaftlichen Kulturen ganzjährig
Türkentaube
Keine Jagdzeit – ganzjährig geschont
Höckerschwan
Keine Jagdzeit – ganzjährig geschont
Graugans
01.09.–31.10. auf gefährdeten Kulturen zur Schadensabwehr zulässig
Kanadagans
01.09.–31.10. auf gefährdeten Kulturen zur Schadensabwehr zulässig
Nilgans
Juvenile außerhalb von Vogelschutzgebieten ganzjährig; 01.09.–31.10. Schadensabwehr
Blässgans
§ 42 LJVO nennt bei den Gänsen nur Grau-, Kanada- und Nilgans — keine Jagdzeit in RLP
Saatgans
§ 42 LJVO nennt bei den Gänsen nur Grau-, Kanada- und Nilgans — keine Jagdzeit in RLP
Ringelgans
§ 42 LJVO nennt bei den Gänsen nur Grau-, Kanada- und Nilgans — keine Jagdzeit in RLP
Krickente
§ 42 LJVO nennt nur die Stockente — keine Jagdzeit in RLP
Pfeifente
§ 42 LJVO nennt nur die Stockente — keine Jagdzeit in RLP
Reiherente
§ 42 LJVO nennt nur die Stockente — keine Jagdzeit in RLP
Tafelente
§ 42 LJVO nennt nur die Stockente — keine Jagdzeit in RLP
Spieß-, Berg-, Samt- u. Trauerenten
§ 42 LJVO nennt nur die Stockente — keine Jagdzeit in RLP
Lachmöwe
Keine Jagdzeit – Möwen ganzjährig geschont
Silbermöwe
Keine Jagdzeit – Möwen ganzjährig geschont

Häufige Fragen

Wo stehen die Jagdzeiten für Rheinland-Pfalz amtlich?

In Landesjagdverordnung (LJVO) vom 25.07.2013, Teil 6 § 42. Die Fundstelle steht im Quellenkasten auf dieser Seite; verbindlich ist immer der Verordnungstext in seiner geltenden Fassung.

Wie aktuell ist diese Tabelle?

Der Datensatz wurde zuletzt am 04.08.2026 gepflegt. Wir führen zu jedem Bundesland das Dokument mit, gegen das geprüft wurde, samt Abrufdatum.

Gilt in der Schonzeit ein absolutes Jagdverbot?

In der Schonzeit darf die betreffende Wildart nicht bejagt werden. Davon unberührt bleiben behördliche Ausnahmegenehmigungen sowie der Umgang mit krankem oder verunfalltem Wild — das regelt das jeweilige Landesrecht.

Warum unterscheiden sich die Jagdzeiten zwischen den Bundesländern?

Das Bundesrecht setzt mit der Jagdzeitenverordnung einen Rahmen, die Länder dürfen davon abweichen. Deshalb gilt für dieselbe Wildart je nach Land ein anderes Fenster — und deshalb gibt es hier eine Seite je Bundesland.

Jagdzeiten immer dabei

In HUNTRA hängen die Jagdzeiten an deinem Revier: Die App kennt das Bundesland und zeigt beim Eintrag, ob die Wildart gerade Jagdzeit hat — zusammen mit Büchsenlicht und der Nachtzeit nach Bundesjagdgesetz. Mehr dazu auf der Seite Jagdwetter.