Jagdzeiten Schleswig-Holstein 2026/2027

· 60 Wildarten · Quelle amtlich

In Schleswig-Holstein gelten für 60 Wildarten eigene Jagd- und Schonzeiten — 47 davon mit mindestens einem offenen Fenster, 13 ganzjährig geschont. Grundlage dieser Tabelle ist Landesverordnung über die Jagdzeiten (JagdZV SH 2019) § 2, Fassung vom 16.07.2024 (gültig ab 02.08.2024); Fundstelle, Rang der Quelle und Abrufdatum stehen weiter unten.

Ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die amtliche Verordnung des jeweiligen Landes in ihrer geltenden Fassung. Jagdzeiten ändern sich, und einzelne Kreise können abweichende Anordnungen treffen. Prüfe im Zweifel bei deiner unteren Jagdbehörde nach.

Jagdzeiten je Wildart in Schleswig-Holstein
Wildart Jagdzeit Jetzt
Rotwild Kälber 01.08.–31.01.
Rotwild Schmaltiere 01.05.–31.05. · 01.08.–31.01.
Rotwild Schmalspießer 01.05.–31.01.
Rotwild Hirsche u. Alttiere 01.08.–31.01.
Damwild Kälber 01.09.–31.01.
Damwild Schmaltiere 01.05.–31.05. · 01.09.–31.01.
Damwild Schmalspießer 01.05.–31.01.
Damwild Hirsche u. Alttiere 01.09.–31.01.
Sikawild Kälber 01.09.–31.01.
Sikawild Schmaltiere 01.05.–31.05. · 01.09.–31.01.
Sikawild Schmalspießer 01.05.–31.01.
Sikawild Hirsche u. Alttiere 01.09.–31.01.
Rehböcke 01.05.–31.01.
Rehwild Kitze 01.09.–31.01.
Ricken
n. Bundesrecht — § 2 Abs. 1 nennt nur die Kitze
01.09.–31.01.
Schmalrehe 01.05.–31.05. · 01.09.–31.01.
Muffelwild 01.08.–31.01.
Schwarzwild
ganzjährig
01.01.–31.12.
Feldhasen 01.10.–31.12.
Wildkaninchen
auf Deichkörpern ganzjährig (§ 2 Abs. 3)
01.10.–31.12.
Nutria
Ganzjährig; § 22 Abs. 4 Satz 1 BJagdG ist zu beachten
01.01.–31.12.
Steinmarder 16.10.–28.02.
Baummarder 16.10.–28.02.
Iltisse 16.10.–28.02.
Hermeline 16.10.–28.02.
Mauswiesel 16.10.–28.02.
Dachse
in Deichbereichen ganzjährig
01.08.–31.01.
Füchse
Jungfüchse ganzjährig; in Deichbereichen ganzjährig
01.07.–28.02.
Minke
Ganzjährig; § 22 Abs. 4 Satz 1 BJagdG ist zu beachten
01.01.–31.12.
Waschbären
Ganzjährig; § 22 Abs. 4 Satz 1 BJagdG ist zu beachten
01.01.–31.12.
Marderhunde
Ganzjährig; § 22 Abs. 4 Satz 1 BJagdG ist zu beachten
01.01.–31.12.
Fasanenhähne
n. Bundesrecht; Fasanenhennen sind nach § 2 Abs. 2 ganzjährig geschont
01.10.–15.01.
Ringeltauben 01.11.–31.01.
Graugänse 16.07.–31.01.
Kanadagänse 16.07.–31.01.
Nonnengänse
Nur zur Vergrämung außerhalb europäischer Vogelschutzgebiete und nur zur Schadensabwehr auf gefährdeten Acker- u. Grünlandkulturen ohne vertragliche Duldungspflicht
01.10.–28.02.
Stockenten 01.09.–15.01.
Krickenten 01.10.–15.01.
Pfeifenten
regional (Küstenkreise/Fehmarn) auch nachts zur Schadensabwehr
01.10.–15.01.
Reiherenten 01.10.–15.01.
Nilgänse 16.07.–31.01.
Rabenkrähen 01.08.–28.02.
Waldschnepfen
n. Bundesrecht
16.10.–15.01.
Silbermöwen
n. Bundesrecht — § 2 Abs. 2 verbietet nur Lach-, Sturm-, Mantel- u. Heringsmöwe
01.10.–10.02.
Wildtruthähne
n. Bundesrecht
15.03.–15.05. · 01.10.–15.01.
Wildtruthennen
n. Bundesrecht
01.10.–15.01.
Wolfshybride
Ganzjährig; vorbehaltlich § 24a Abs. 2 LJagdG SH u. § 22 Abs. 4 Satz 1 BJagdG
01.01.–31.12.
Rebhühner
ganzjährig geschont
ganzjährig geschont
Türkentauben
ganzjährig geschont
ganzjährig geschont
Höckerschwäne
ganzjährig geschont
ganzjährig geschont
Blässgänse
ganzjährig geschont
ganzjährig geschont
Saatgänse
ganzjährig geschont
ganzjährig geschont
Ringelgänse
ganzjährig geschont
ganzjährig geschont
Blässhühner
ganzjährig geschont
ganzjährig geschont
Lachmöwen
ganzjährig geschont; ebenso Sturm-, Mantel- u. Heringsmöwe
ganzjährig geschont
Elstern
ganzjährig geschont
ganzjährig geschont
Nebelkrähen
ganzjährig geschont
ganzjährig geschont
Tafelenten
ganzjährig geschont
ganzjährig geschont
Spieß-, Berg-, Samt- u. Trauerenten
ganzjährig geschont
ganzjährig geschont
Wölfe
ganzjährig geschont
ganzjährig geschont

Die Spalte „Jetzt“ wird in deinem Browser berechnet und zeigt, welche Wildart am heutigen Tag ein offenes Fenster hat. Ohne JavaScript bleibt sie leer — die Zeiträume stehen unabhängig davon in der Tabelle.

Was am Datensatz für Schleswig-Holstein auffällt

Ganzjährig geschont

13 Arten im Datensatz für Schleswig-Holstein tragen kein offenes Fenster und sind damit ganzjährig geschont: Rebhühner, Türkentauben, Höckerschwäne, Blässgänse, Saatgänse, Ringelgänse, Blässhühner, Lachmöwen, Elstern, Nebelkrähen, Tafelenten, Spieß-, Berg-, Samt- u. Trauerenten, Wölfe.

Arten mit getrennten Zeiträumen

Für 5 Arten ist die Jagdzeit nicht durchgehend, sondern in mehrere Fenster geteilt: Rotwild Schmaltiere (01.05.–31.05. · 01.08.–31.01.); Damwild Schmaltiere (01.05.–31.05. · 01.09.–31.01.); Sikawild Schmaltiere (01.05.–31.05. · 01.09.–31.01.); Schmalrehe (01.05.–31.05. · 01.09.–31.01.); Wildtruthähne (15.03.–15.05. · 01.10.–15.01.).

Einträge mit Zusatzhinweis

Diese Angaben stehen so in der zugrunde liegenden Vorschrift beziehungsweise der Übersicht der Behörde und sind beim Ansprechen wichtig:

Ricken
n. Bundesrecht — § 2 Abs. 1 nennt nur die Kitze
Schwarzwild
ganzjährig
Wildkaninchen
auf Deichkörpern ganzjährig (§ 2 Abs. 3)
Nutria
Ganzjährig; § 22 Abs. 4 Satz 1 BJagdG ist zu beachten
Dachse
in Deichbereichen ganzjährig
Füchse
Jungfüchse ganzjährig; in Deichbereichen ganzjährig
Minke
Ganzjährig; § 22 Abs. 4 Satz 1 BJagdG ist zu beachten
Waschbären
Ganzjährig; § 22 Abs. 4 Satz 1 BJagdG ist zu beachten
Marderhunde
Ganzjährig; § 22 Abs. 4 Satz 1 BJagdG ist zu beachten
Fasanenhähne
n. Bundesrecht; Fasanenhennen sind nach § 2 Abs. 2 ganzjährig geschont
Nonnengänse
Nur zur Vergrämung außerhalb europäischer Vogelschutzgebiete und nur zur Schadensabwehr auf gefährdeten Acker- u. Grünlandkulturen ohne vertragliche Duldungspflicht
Pfeifenten
regional (Küstenkreise/Fehmarn) auch nachts zur Schadensabwehr
Waldschnepfen
n. Bundesrecht
Silbermöwen
n. Bundesrecht — § 2 Abs. 2 verbietet nur Lach-, Sturm-, Mantel- u. Heringsmöwe
Wildtruthähne
n. Bundesrecht
Wildtruthennen
n. Bundesrecht
Wolfshybride
Ganzjährig; vorbehaltlich § 24a Abs. 2 LJagdG SH u. § 22 Abs. 4 Satz 1 BJagdG
Rebhühner
ganzjährig geschont
Türkentauben
ganzjährig geschont
Höckerschwäne
ganzjährig geschont
Blässgänse
ganzjährig geschont
Saatgänse
ganzjährig geschont
Ringelgänse
ganzjährig geschont
Blässhühner
ganzjährig geschont
Lachmöwen
ganzjährig geschont; ebenso Sturm-, Mantel- u. Heringsmöwe
Elstern
ganzjährig geschont
Nebelkrähen
ganzjährig geschont
Tafelenten
ganzjährig geschont
Spieß-, Berg-, Samt- u. Trauerenten
ganzjährig geschont
Wölfe
ganzjährig geschont

Häufige Fragen

Wo stehen die Jagdzeiten für Schleswig-Holstein amtlich?

In Landesverordnung über die Jagdzeiten (JagdZV SH 2019) § 2, Fassung vom 16.07.2024 (gültig ab 02.08.2024). Die Fundstelle steht im Quellenkasten auf dieser Seite; verbindlich ist immer der Verordnungstext in seiner geltenden Fassung.

Wie aktuell ist diese Tabelle?

Der Datensatz wurde zuletzt am 05.08.2026 gepflegt. Wir führen zu jedem Bundesland das Dokument mit, gegen das geprüft wurde, samt Abrufdatum.

Gilt in der Schonzeit ein absolutes Jagdverbot?

In der Schonzeit darf die betreffende Wildart nicht bejagt werden. Davon unberührt bleiben behördliche Ausnahmegenehmigungen sowie der Umgang mit krankem oder verunfalltem Wild — das regelt das jeweilige Landesrecht.

Warum unterscheiden sich die Jagdzeiten zwischen den Bundesländern?

Das Bundesrecht setzt mit der Jagdzeitenverordnung einen Rahmen, die Länder dürfen davon abweichen. Deshalb gilt für dieselbe Wildart je nach Land ein anderes Fenster — und deshalb gibt es hier eine Seite je Bundesland.

Jagdzeiten immer dabei

In HUNTRA hängen die Jagdzeiten an deinem Revier: Die App kennt das Bundesland und zeigt beim Eintrag, ob die Wildart gerade Jagdzeit hat — zusammen mit Büchsenlicht und der Nachtzeit nach Bundesjagdgesetz. Mehr dazu auf der Seite Jagdwetter.