Abschussplan und Streckenmeldung — so hängt das zusammen

Der Abschussplan legt fest, wie viel Schalenwild in einem Revier im Jagdjahr erlegt werden soll — die bundesrechtliche Grundlage ist § 21 BJagdG. Die Streckenmeldung ist der Nachweis danach: was tatsächlich erlegt wurde, aufgeschlüsselt nach Wildart, Geschlecht und Altersklasse. Schwarzwild unterliegt in der Regel keinem Abschussplan.

Was ist ein Abschussplan?

Der Abschussplan ist die verbindliche Vorgabe, wie viele Stücke einer Wildart im laufenden Jagdjahr erlegt werden sollen — getrennt nach Geschlecht und Altersklasse. Er ist kein Wunschzettel, sondern das Instrument, mit dem Wildbestand und Lebensraum in Einklang gebracht werden.

Nach § 21 BJagdG darf Schalenwild nur auf Grundlage eines Abschussplans erlegt werden. Aufgestellt wird er vom Jagdausübungsberechtigten, bestätigt oder festgesetzt von der zuständigen Behörde. Wie das Verfahren im Einzelnen läuft und welche Fristen gelten, regeln die Landesjagdgesetze — von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Das Jagdjahr läuft vom 1. April bis zum 31. März. Alle Soll- und Ist-Zahlen beziehen sich auf dieses Fenster, nicht auf das Kalenderjahr.

Welches Wild ist planpflichtig — und welches nicht?

Die praktisch wichtigste Ausnahme ist Schwarzwild: Es unterliegt in der Regel keinem Abschussplan. Wer Sauen in eine Planposition einträgt, baut sich eine Erfüllungsquote, die es so gar nicht gibt.

Unabhängig vom Plan gilt der Elterntierschutz nach § 22 Abs. 4 BJagdG. Ein offener Plan rechtfertigt keinen Abschuss eines Elterntiers, das noch Junge führt. Und selbst wenn beides grünes Licht gibt, entscheidet die Jagdzeit im jeweiligen Bundesland, ob überhaupt gejagt werden darf.

  • Schalenwild: in der Regel planpflichtig nach § 21 BJagdG
  • Schwarzwild: in der Regel nicht planpflichtig
  • Jagd- und Schonzeiten gelten unabhängig vom Plan
  • Elterntierschutz nach § 22 Abs. 4 BJagdG geht dem Erfüllungsdruck vor

Wie wird die Erfüllung berechnet?

Die Erfüllung ist der Abgleich von Soll und Ist. Ein Abschuss zählt nur auf die Planposition, zu der er in allen Merkmalen passt — Wildart, Geschlecht, Altersklasse und Klasse. Fehlt beim Abgleich eine dieser Dimensionen, zählt derselbe Abschuss auf mehrere Positionen und das Ist stimmt nicht mehr.

Genau daran scheitern handgeführte Listen. In einer Tabelle mit vier Merkmalen und 120 Einträgen macht das über eine Saison niemand fehlerfrei.

  • Wildart — Rehwild, Rotwild, Damwild und so weiter
  • Geschlecht — männlich oder weiblich
  • Altersklasse — die Klasseneinteilung der Planposition
  • Klasse — die weitere Untergliederung, wo das Landesrecht sie vorsieht

Was gehört in die Streckenmeldung?

Die Streckenmeldung ist der Nachweis an die untere Jagdbehörde. Üblich ist die Meldung nach Ende des Jagdjahres, aufgeschlüsselt nach denselben Merkmalen wie der Plan. Form, Frist und Meldeweg gibt die zuständige Behörde vor — mal per Formular, mal über ein Landesportal.

Fallwild wird getrennt vom Abschuss geführt. Ob und wie es angerechnet wird, regeln die Länder unterschiedlich. Erfasst du es von Anfang an getrennt, kannst du beides so melden, wie deine Behörde es verlangt.

Dieser Abschnitt beschreibt die verbreitete Praxis und ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was Landesrecht und untere Jagdbehörde vorgeben.

Wie hilft HUNTRA bei Plan und Meldung?

Erfasst wird im Revier, nicht am Schreibtisch. Das Streckenbuch nimmt Abschuss, Fallwild und Sichtungen mit GPS-Position und Foto auf und funktioniert auch ohne Netz — der Eintrag wandert später von selbst in die Liste.

Der Abschussplan rechnet Soll und Ist über alle vier Merkmale gegeneinander und zeigt, welche Position noch offen ist. Für die Meldung gibt es einen CSV-Export mit lesbaren deutschen Bezeichnungen und ein PDF für die Behörde.

Wer revierübergreifend jagt, führt zusätzlich ein persönliches Jagdtagebuch. Es bleibt von der Revierstrecke getrennt, damit Plan und Meldung beim Revier bleiben.

Häufige Fragen

Ist Schwarzwild abschussplanpflichtig?

In der Regel nicht. § 21 BJagdG nimmt Schwarzwild von der Abschussplanpflicht für Schalenwild aus. Deshalb taucht es in HUNTRA auch nicht in den Auswahllisten für Planpositionen auf. Sonderregelungen einzelner Länder bleiben davon unberührt.

Wann beginnt das Jagdjahr?

Am 1. April, es endet am 31. März des Folgejahres. Soll- und Ist-Zahlen beziehen sich immer auf dieses Fenster — ein Abschuss vom 30. März gehört noch ins alte Jagdjahr.

Warum reichen Wildart und Geschlecht für die Erfüllung nicht aus?

Weil Planpositionen zusätzlich nach Altersklasse und Klasse unterschieden werden. Wird nur über zwei Merkmale abgeglichen, zählt ein Abschuss auf jede Position mit derselben Wildart und demselben Geschlecht. Das Ist fällt dann zu hoch aus und die Meldung wird falsch.

Zählt Fallwild auf den Abschussplan?

Das regeln die Länder unterschiedlich. Deshalb erfasst HUNTRA Fallwild getrennt vom Abschuss, samt Ursache. So kannst du melden, was deine Behörde verlangt, ohne die Zahlen im Nachhinein auseinanderzurechnen.

Wie bekomme ich die Strecke zur Behörde?

Über den Export. HUNTRA liefert die Streckenliste als CSV mit lesbaren deutschen Bezeichnungen statt interner Codes und zusätzlich als PDF für die Behörde. Was du einreichst, hängt vom Weg ab, den deine untere Jagdbehörde vorgibt.

Was passiert, wenn der Abschussplan nicht erfüllt wird?

Die Folgen richten sich nach Landesrecht und nach der Entscheidung der zuständigen Behörde. Wir geben dazu keine Rechtsberatung — sprich im Zweifel früh mit deiner unteren Jagdbehörde, statt das Jagdjahr auslaufen zu lassen.

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